die nächsten schritte...

Sie haben vom Erzieher oder Lehrer den Hinweis erhalten, Ihr Kind zur Logopädie zu schicken? Vielleicht hat der behandelnde Kinderarzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäde bereits Logopädie für Ihr Kind verordnet? Oder Sie fragen sich selbst, ob die Sprachentwicklung oder Aussprache Ihres Kindes altersgerecht ist? 

Sie selbst oder ein Angehöriger leiden an einer neurologischen Erkrankung, die sich auf Sprache, Artikulation, Gesichtsmuskulatur oder das Schlucken auswirkt? Sie oder ein Angehöriger kommen nach einem Schlaganfall aus einer Akut- oder Rehabilitationsklinik und Sie sind auf der Suche nach einer ambulanten Fortführung der Therapie?

In diesem Abschnitt kläre ich Sie  über die Einleitung, den Ablauf und die Finanzierung sprach- sprech- und schlucktherapeutischer Maßnahmen auf. 

Verordnung und therapieablauf

Um die Therapie mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können, benötigen ich eine Heilmittelverordnung, die Ihnen der jeweils behandelnde Arzt ausstellt. 

Bei Kindern: Kinderarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde

Bei Erwachsenen: Hausarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Zahnarzt

Nach Erhalt einer solchen Verordnung vereinbaren wir einen Termin zum Erstgespräch. In diesem Gespräch findet ein erstes Kennenlernen sowie eine Anamnese statt. Achten Sie bitte darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und unserem ersten Termin nicht mehr als vier Wochen liegen dürfen. Sollte die Verordnung bereits "abgelaufen" sein, wenden Sie sich vor unserem ersten Termin bitte an die jeweilige Arztpraxis und lassen sich eine neue Verordnung ausstellen. Pro Verordnung werden in der Regel 10 Termine ausgestellt, die 1-3 x pro Woche stattfinden. Innerhalb der letzten Termine wird über eine Fortführung der Therapie entschieden. Ich werde dann einen entsprechenden Therapiebericht mit meiner Empfehlung an den verordnenden Arzt übermitteln. Dieser entscheidet final, ob die Therapie verlängert wird oder nicht. 

Finanzierung 

Meine Leistungen unterliegen den Heilmittelrichtlinien, weshalb die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass gesetzlich versicherte Personen über 18 Jahren eine Zuzahlung von 10% pro Verordnung leisten müssen. Gegebenenfalls haben Sie die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen. Klären Sie dies bitte mit Ihrer Krankenkasse ab. Privatversicherten empfehle ich ebenfalls, sich vor Beginn der Therapie Informationen über die Höhe eventueller Zuzahlungen bei Ihren Versicherern einzuholen.

Sollten Sie eine Therapie in Form eines Hausbesuchs wünschen, klären Sie bitte unbedingt die Kostenübernahme vorher mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem behandelnden Arzt ab. Ein Hausbesuch muss durch den Arzt verordnet werden!!! 

Für alle weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.